In der EU wird umgesattelt: Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge als Startschuss für eine Trendwende.
Die verpflichtende Lebenszyklusbetrachtung bei der Anschaffung von Straßenfahrzeugen ist bereits geltendes Recht und in §94 Bundesvergabegesetz geregelt.
Lesen Sie im aktuellen Beitrag von Andreas Gföhler und Christian Gruber in der Februar-Ausgabe des Kommunal Magazins:
- welche Mindestziele die EU für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge vorgibt - Stichwort Clean Vehicle Directive,
- welche Quoten Sie diesbezüglich beachten sollten und
- warum es bereits jetzt Sinn macht, ökologisch und wirtschaftlich im Sinne der „grünen“ Beschaffung zu handeln.