Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Unternehmer:innen vergeben werden. Oft kann nur mit Hilfe von Subunternehmern der Nachweis der Eignung im erforderlichen Umfang erbracht werden. Insbesondere KMUs ermöglicht die Namhaftmachung von Subunternehmern zum Nachweis ihrer Eignung in vielen Fällen die Teilnahme an wirtschaftlich attraktiven Ausschreibungen. Öffentliche Auftraggeber:innen haben bei der Eignungsprüfung von Subunternehmern jedoch Besonderheiten zu beachten.
Unseren Rechtstipp zur Eignungsprüfung von Andreas Gföhler und Anita Reischer finden Sie hier.