Ausschreibung von langjährigen Rahmenverträgen über Leistungen des Bau- und des Baunebengewerbes – Nichtigerklärung und Neudefinition dieser Ausschreibungsunterlagen

Vergabekontroll- und Gerichtsverfahren

Bei Ausschreibungen besteht meist ein großer Zeitdruck – Berichtigungen und Nachprüfungsanträge müssen binnen weniger Tage verfasst werden. Zugleich sind die zu lösenden Rechtsfragen anspruchsvoll; das Vergaberecht unterliegt einem stetigen Wandel. Wir verfügen über ein großes, hoch spezialisiertes Team von Anwälten, das die Entwicklungen permanent im Auge hat. Auf diese Weise können rasch Entscheidungen getroffen und Prozessstrategien festgelegt werden.

Projekt: Eine Stadt schrieb zur Instandsetzung und -haltung ihrer Wohnhausanlagen langjährige Rahmenverträge über Leistungen des Bau- und des Baunebengewerbes aus. Aus Sicht der Bieter verstießen die ausgeschriebenen Leistungsverträge und -verzeichnisse insbesondere gegen das Gebot einer eindeutigen Leistungsbeschreibung und gegen das Verbot der Übertragung nicht kalkulierbarer Risiken.

Leistung: Im Auftrag einer Interessensvertretung erfolgreiche Vertretung von Bietern bei der Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen in einer Vielzahl von Nachprüfungsverfahren; Prüfung und Verhandlung der geänderten Ausschreibungsunterlagen mit Vertretern des Auftraggebers.

Herausforderungen: Konsequente und erfolgreiche Verfolgung der rechtlichen Interessen der Bieterseite. Ausarbeitung der rechtlichen Argumentation zur Kalkulierbarkeit von Bauleistungen, einschließlich der Beteiligung von Sachverständigen,  sowie zur Anwendbarkeit werkvertraglicher und technischer Normen (insb. ÖNORM B 2210).

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