Reinigungsleistungen für das Krankenhaus Nord

Gesundheit und Soziales

Seit vielen Jahren beraten wir mehrere österreichische Krankenanstaltenbetreiber und Sozialeinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Beschaffungsvorhaben. Diese reichen von der Neuerrichtung eines Krankenhauses bis zur Beschaffung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Regelmäßig vertreten wir in Nachprüfungsverfahren im Gesundheits- und Sozialbereich.


Facility Management

Kaum ein Rechtsberater hat sich ähnlich intensiv mit dieser Branche und ihren Herausforderungen beschäftigt, wie wir. Viele erfolgreich abgeschlossene Vergabeprojekte, zahlreiche Nachprüfungsverfahren und einschlägige Fachvorträge weisen uns als kompetenten Partner aus, egal ob es um die gemeinsame Vergabe aller Facility Services für ein Gebäude, um die Vergabe einzelner Reinigungs- oder Wartungsleitungen, oder um die Vertretung vor Nachprüfungsbehörden handelt. Gerne stellen wir Ihnen die von uns entwickelten Modelle (zum Beispiel Lösungen durch den Einsatz von Rahmenvereinbarungen) vor.

Projekt: Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Hygienereinigungen, Geschirrreinigung) im KH Nord.

Leistung: Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen, Erstellung der Verfahrensunterlagen und der Verträge (insbes. der Rahmenvereinbarung und des Leistungsvertrags).

Herausforderungen: Gewährleistung der rechtssicheren Abwicklung in einem stark umkämpften Markt. Sicherstellung einer hochqualitativen Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Aufteilung zwischen Eigen- und Fremdleistungsbereichen (Gesamtreinigungsfläche rund 115.000 m2), insbesondere durch entsprechende vertragliche Qualitätssicherungsregelungen und geeignete qualitative Zuschlagskriterien. Sorgfältige Gestaltung der Kalkulationsgrundlagen und Preisprüfung samt Berücksichtigung des Umgangs mit dem Einsatz von Fördermitteln auf Bieterseite. Schaffung von Flexibilität, um auf Änderungen des Bedarfs reagieren zu können. Sicherstellung der Leistungserbringung auch bei einem Ausfall des Auftragnehmers durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern.

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