Expertise zur Verordnung (EG) 1370/2007

Verkehr

Schon seit der Liberalisierung der Verkehrsmärkte beraten wir Auftraggeber und Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Finanzierung von Verkehrsdienstleistungen und rollendem Material. Wir verfügen daher über umfassende Erfahrung zu den vergaberechtlichen Aspekten sowie sämtlichen angrenzenden Normen, wie z.B. zum Beihilfenrecht, zur EU-Verordnung 1370/2007, zum Kraftfahrliniengesetz, zum ÖPNRVG oder zum Eisenbahngesetz.

Projekt: Die EU Verordnung 1370/2007 ist die zentrale vergabe- und beihilfenrechtliche Norm zur Finanzierung von Verkehrsdienstleistungen.
Wir haben zahlreiche Gutachten für Verkehrsunternehmen und öffentliche Auftraggeber u.a. zu folgenden Themen erstellt:

Anwendungsbereich der Verordnung:

  • Direktvergabe
  • Allgemeine Vorschriften
  • Personalübernahme
  • Vorgaben des Anhangs zur Kompensationsberechnung
  • Vorankündigungspflichten
  • Erfordernis und Vorschlag einer „Umsetzung“ der Direktvergabeausnahmen der Verordnung iRd BVergG-Novelle 2010
  • Gutachten zur geplanten Anpassung des KflG und des ÖPNRV-G aufgrund der Verordnung

Dies ermöglicht uns, alle Rechtsfragen zur Verordnung 1370/2007 rasch und effizient zu lösen.

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