Kommunale Aufgaben
Für viele kommunale Aufgaben können wir „fertige Vergabemodelle“ anbieten – sei es im Bereich von Planer- und Bauvergaben, Parkraumbewirtschaftung, Hausverwaltung, Facility Management, Abfallentsorgung, Finanzierungen/Leasingaufträgen, Rettungsdienstleistungen, Ankauf von Müll- oder Feuerwehrfahrzeugen etc. Damit ermöglichen wir eine rasche und effiziente Vergabe von Leistungen. Daneben beraten wir Gemeinden regelmäßig bei strategischen Fragen der Beschaffung (Auftragswertberechnung etc.), bei Nachprüfungsverfahren und bei der Bewältigung besonderer Aufgaben, z.B. beim Verkauf von Grundstücken, bei der Gewährung von Förderungen, bei der Bündelung von Aktivitäten und bei Ausgliederungen, Vergabe von Contracting-Leistungen etc.
PPP und Finanzierung
Seit vielen Jahren hat sich in unserer Kanzlei eine weitere Spezialisierung entwickelt: die Umsetzung von Partnerschaftsmodellen sowie die Ausgliederung und Privatisierung von Infrastruktur und Unternehmen. Hier arbeiten wir an vorderster Front an der Entwicklung von Leitprojekten und Modellen. Mittlerweile verfügen wir über viel Erfahrung und Wissen, wenn es etwa darum geht, die Bedürfnisse der Finanz- und Baubranche, das geltende Recht (wie ESVG oder Steuerrecht) und – vor allem – die Bedürfnisse unserer Auftraggeber in Einklang zu bringen und somit eine angemessene Verteilung von Aufgaben und Risiken zu erreichen. Durch die Umsetzung von PPP-Projekten haben wir zudem viel Erfahrung mit Kredit- und Leasingfinanzierungen gesammelt und beraten daher nun auch regelmäßig bei der Vergabe von Finanzierungsleistungen.
Projekt: Beratung der Stadtgemeinde Korneuburg und der Erzdiözese Wien beim Verkauf denkmalgeschützter Gebäude an eine:n Käufer:in, welche:r eine Nutzung zusagt, die auf die Geschichte und Würde der Baulichkeiten Bedacht nimmt.
Leistung: Erstellung der Verfahrensunterlagen und der Liegenschaftskaufverträge, Durchführung eines Verkaufsverfahrens unter Einhaltung der Grundprinzipien des europäischen Rechts (insbesondere des Beihilfenrechts) und der Grundsätze eines offenen, transparenten, bedingungsfreien und nichtdiskriminierenden Verfahrens. Beratung der Verkäuferinnen in sonstigen projektbezogenen Angelegenheiten.
Herausforderungen: Absicherung der durch die Käuferin zugesagten Nutzung der Kirche und des Klosters unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdenkmalamtes; Dauerleihgabe für sonderrechtsfähige, bewegliche Gegenstände in der Kirche.